Brief an Oberbürgermeister Schuchardt

In einem Schreiben an den Oberbürgermeister und die Stadträte der Stadt Würzburg wurde die Verkehrssituation und die Verkehrsbeschilderung an den Hauptdurchgangsstraßen thematisiert.

Die seit geraumer Zeit auf dem Stadtring-Nord und dem Stadtring-Süd angebrachten Beschilderungen haben leider nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Die Verkehrsmengen sind unverändert auf einem hohen Niveau.

Die Kombination aus der neuen Beschilderung “Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht größer 3,5 Tonnen“ und dem Zusatzschild „Lieferverkehr in Stadt- und Landkreis Würzburg frei“, sowie den bereits vorhandenen Verkehrszeichen „Verbot von Durchgangsverkehr für Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht größer 12 Tonnen“ (mit den Ausnahmeregelungen 75KM-Grenze, usw.) führt auf dem Stadtring-Süd zu großen Missverständnissen bei den betreffenden Fahrzeug-lenkern.

Ein nicht zu unterschätzender Teil des Schwerverkehrs nutzt die Strecke aufgrund dieser Kombination, wissentlich oder unwissentlich, zur widerrechtlichen Durchfahrt, obwohl die Autobahnen A3 und A7 für diesen Verkehrsanteil zur Verfügung stehen.

Der Umstand, dass auch jener Schwerverkehr den Stadtring befahren darf, welcher im Landkreis von Würzburg und nicht in der Stadt Würzburg seine Quelle oder Ziel hat, führt zusätzlich zum Ergebnis, dass ein gewisser Anteil die Abkürzung über den Stadtring wählt, obwohl hier ebenso das ausgebaute Fernstraßennetz der Bundesautobahnen zur Verfügung steht.

Des Weiteren tritt bei Navigationssystemen das Problem auf, dass selbst bei Ausführungen mit spezieller Trucker-Software die beiden Beschilderungsvarianten nicht angezeigt werden und hierdurch dem Fahrer ein falscher Eindruck vermittelt wird. Polizeikräfte haben uns bestätigt, dass oftmals als Begründung für eine widerrechtliche Durchfahrt die Routenführung des Navigationssystems als Ursache angegeben wurde.

Am Beispiel der Stadt Dresden wurde eine Alternativbeschilderung aufgezeigt und die Bitte geäußert, diese Möglichkeit auch für die Verwendung in Würzburg prüfen zu lassen.

Ebenso wurde kritisch angemerkt, dass es auf den beiden beschriebenen Straßenzügen weder eine Dauerzählstelle gibt, noch bei den alle fünf Jahre stattfindenden Verkehrszählungen Werte erhoben werden.

Regelmäßige Zählungen halten wir für unabdingbar, um eine offene und glaubwürdige Diskussion zur Verkehrsbelastung führen zu können.