Veröffentlicht am 19. März 201819. März 2018 von ManfredLuftreinhaltung: weiteres Zwangsgeld gegen Freistaat Bayern Das BVG München hat auf Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ein Zwangsgeld in Höhe von 4.000 Euro gegen den Freistaat Bayern festgesetzt und ein weiteres Zwangsgeld in Höhe von nochmals 4.000 Euro gegenüber dem Freistaat Bayern angedroht-29.01.2018 teilen