Navigationssysteme – Die Route führt oftmals durch Würzburg hindurch

Wenn Sie mit Ihrem KFZ aus dem Norden über die A7 oder A71 kommend, in südwestlicher Richtung fahren, führt Ihr Weg im Regelfall durch die Würzburger Region.

Das Autobahnkreuz Biebelried, welches ca. 10KM östlich von Würzburg liegt und die Autobahnen A7 und A3 verbindet, stellt hierbei einen „Umweg“ dar und viele Navigationssysteme zeigen unabhängig davon, ob die „kürzeste Route“ oder die „schnellste Route“ ausgewählt wurde, die Streckenführung über den Stadtring-Süd in Würzburg an.

Diesen Umstand kann man ebenso wahrnehmen, wenn man bewusst an der Autobahnanschlussstelle Estenfeld, die von der A7 abfahrenden Fahrzeuge beobachtet, bzw. den Fahrweg nach Würzburg teilt. Fahrzeuge mit ortsfremden Nummernschildern fahren hier von der A7 auf die B19 in Richtung Würzburg, durchqueren die Innenstadt auf dem Stadtring-Süd, um dann wieder über die Autobahnanschlussstelle Heidingsfeld auf die A3 aufzufahren. Der weitere Weg führt dann über die A3 in Richtung Westen, oder über die A81 in südliche Richtung.
Wenn auf der A7 zwischen Schweinfurt und Estenfeld zähfließender Verkehr vorhanden ist, so wird man von den Navigationssystemen häufig bereits beim Autobahnkreuz Schweinfurt/Werneck über die B19 durch die Ortschaften Eßleben, Opferbaum, Bergtheim und Unterpleichfeld geleitet, auch wenn hierdurch nur eine marginale Zeitersparnis gegeben ist.

Diese Strecke ist der kürzeste Weg zwischen Schweinfurt und Würzburg und daher ohnehin überdurchschnittlich stark belastet.

Beim Schwerverkehr tritt ein weiteres Problem bei den Navigationsgeräten auf. Auf dem Stadtring-Süd, aber auch zwischen Werneck und Unterpleichfeld ist ein „Verbot von Durchgangsverkehr für Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht größer 12 Tonnen“ beschildert.

Auf dem Stadtring-Süd, gibt es zusätzlich noch ein „Lieferverkehr in Stadt und Landkreis Würzburg frei“. Beide Schildervarianten werden, auch bei Navigationsgeräten mit modernster Trucker-Software, nicht angezeigt.

Die Polizeidienststelle Würzburg-Land hat uns nach Rückfrage mitgeteilt, dass bei widerrechtlicher Durchfahrt von den Fahrzeuglenkern häufig angegeben wird, dass sie vom Navigationssystem durch den eigentlich gesperrten Abschnitt geführt wurden, obwohl die lokale Beschilderung die Durchfahrt verbietet.

Der komplette Sachverhalt ist auch bei entgegengesetzter Fahrt-richtung zu beobachten.