Verkehrsbeschilderung

LKW-Beschilderung

Der Stadtrat von Würzburg hat mit Wirkung zum 01.02.2016 beschlossen, die vorhandene Beschilderung auf dem Stadtring-Süd mit dieser zu kombinieren:


Diese Beschilderung sagt aus, dass Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht >3,5 Tonnen, deren Quelle oder Ziel nicht im Stadtgebiet oder Landkreis von Würzburg liegt, den Stadtring-Süd nicht befahren dürfen.

Die bis dahin vorhandene Lkw-Beschilderung bleibt weiterhin in Kraft:

Hierbei handelt es sich um ein „Verbot von Durchgangsverkehr für Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht größer 12 Tonnen.“

Hier der Link zur Anordnung vom 01.02.2016 mit ergänzenden Dokumenten:
Sperrung des Stadtrings Süd für den Lkw-Durchgangsverkehr ab 01.02.2016

Die Beschilderung hat unter anderem folgende Ausnahmeregelungen:

Durchgangsverkehr liegt nicht vor, soweit die jeweilige Fahrt
a)
dazu dient, ein Grundstück an der vom Verkehrsverbot betroffenen Straße oder an einer Straße, die durch die vom Verkehrsverbot betroffene Straße erschlossen wird, zu erreichen oder zu verlassen,
b)
dem Güterverkehr im Sinne des § 1 Absatz 1 des Güterkraft-verkehrsgesetzes in einem Gebiet innerhalb eines Umkreise von 75 km, gerechnet in der Luftlinie vom Mittelpunkt des zu Beginn einer Fahrt ersten Beladeorts des jeweiligen Fahrzeugs (Ortsmittelpunkt), dient; dabei gehören alle Gemeinden, deren Ortsmittelpunkt innerhalb des Gebietes liegt, zu dem Gebiet.

Die verwirrende Kombination aus der neuen Beschilderung „Lieferverkehr in Stadt- und Landkreis Würzburg frei“ und der bereits vorhandenen „Verbot für LKW-Durchgangsverkehr größer 12 Tonnen“, führt zu mehr Missverständnissen am Stadtring-Süd, als dass sie Hilfe gegen die Lkw-Verkehrsmassen ist. Auch die unzureichenden Polizeikontrollen tragen zu den nach wie vor unverändert hohen Zahlen bei.

Fallbeispiel 1:

Ein Lkw, welcher – sagen wir – in Stuttgart oder einer Ortschaft in der Nähe Stuttgarts seine Beladestelle hat und über die A81 zum Speditionspark nach Kürnach möchte, darf den Stadtring-Süd NICHT befahren.
Er liefert zwar einerseits Ware im Landkreis Würzburg an, und die neue Beschilderung würde es somit zulassen, andererseits liegt die Entladestelle jedoch weiter als 75km vom Beladeort entfernt. Somit tritt die bereits seit längerer Zeit vorhandene Beschilderung „Verbot von Durchgangsverkehr für Nutzfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht größer 12 Tonnen“ in Kraft, und diese untersagt die Durchfahrt: Beladestelle und Entladestelle müssen in einem Umkreis von 75km liegen, um eine Strecke mit der letztgenannten Beschilderung befahren zu dürfen.

Fallbeispiel 2:

Ebenso ist die Nutzung des Stadtrings illegal wenn ein Lkw von Meiningen, oder einer Ortschaft in der Nähe von Meiningen kommend, in einer südlich von Würzburg liegenden Gemeinde Ware anliefern möchte.
Auch hier liegt der Entladeort mehr als 75km vom Beladeort entfernt und alle Streckenteile, welche mit der Beschilderung „Verbot von Durchgangsverkehr für Nutzfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht größer 12 Tonnen“ beschildert sind, dürfen nicht befahren werden.

Dies gilt in beiden Fällen natürlich auch für die entgegengesetzte Fahrtrichtung.
Es gäbe weitere Beispiele zu Lkw-Fahrten, welche eine gewisse Komplexität aufweisen und in der Praxis von den Speditionen und Wagenführern nicht immer rechtskonform ausgelegt werden. Dadurch kommt es wiederholt zu illegalen Durchfahrten.

Wir fordern deshalb eine Änderung der Beschilderung am Stadtring-Süd:
Nur ein generelles Durchfahrtsverbot für Lkw >3,5 Tonnen, in Verbindung mit dem Zusatzschild „Lieferverkehr in Stadt Würzburg frei“, kann dauerhaft den Durchgangsverkehr unterbinden und die dringend benötigte Entlastung der Bevölkerung von Luftschadstoffen und  Lärm bewirken.
Der Schwerverkehr hat die Möglichkeit, die zur Verfügung stehenden Autobahnen zu nutzen, um die jeweiligen Ziele anfahren zu können.

Die Stadt Dresden hat eine ähnliche Lösung zur Verminderung der Verkehrsbelastung gefunden.