Um die Luftqualität zu verbessern, sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union gesetzlich dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Senkung der Luftschadstoffe festzulegen. Werden die Grenzwerte für Luftschadstoffe dennoch überschritten, dürfen betroffene Bürgerinnen und Bürger ihr „Recht auf saubere Luft“ einklagen.