In der Stadt Würzburg und im Landkreis sind mehrere Streckenabschnitte mit dieser Verkehrszeichenkombination beschildert:
Hierbei handelt es sich um ein „Verbot von Durchgangsverkehr für Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht größer 12 Tonnen.“
Unten angefügt ist eine Statistik der Polizei aus dem Jahr 2016, in der die LKW-Kontrollen für den Großraum Würzburg in Bezug auf die seit 2007 bestehenden Verbotsstrecken aufgeführt sind.
Erschreckend ist, dass fast ausnahmslos jedes Jahr deutlich weniger LKW-Kontrollen stattfanden.
Jahr | LKW-Kontrollen | Mautverstöße |
2007 | 2156 | 117 |
2008 | 2072 | 102 |
2009 | 1864 | 85 |
2010 | 1012 | 63 |
2011 | 995 | 53 |
2012 | 904 | 54 |
2013 | 735 | 32 |
2014 | 807 | 42 |
2015 | keine Angaben | 41 |
2016 | 151 bis Juni 2016 | 26 |
Die Quote der jeweiligen Mautverstöße lag bei ca. 5%. Dieser Wert erscheint uns auffallend gering.
Die Komplexität der Verkehrsbeschilderung, die damit verbundenen Ausnahmeregelungen, aber auch die Tatsache, dass nicht alle Fahrzeugführer eindeutig nachvollziehbare Frachtpapiere mit sich führen, tragen sicher dazu bei, dass gegebenenfalls widerrechtlich stattgefundene Durchfahrten von der Polizei nicht immer richtig eingeschätzt werden.
Ebenso stehen durch Social-Media Plattformen wie whatsapp, Facebook oder auch dem guten alten CB-Funk, Werkzeuge zur Verfügung, mit denen sich Fahrzeuglenker innerhalb kürzester Zeit über mögliche Polizeikontrollen gegenseitig informieren und hierdurch möglichen Bußgeldern aus dem Weg gehen können.
Diese Situation ist untragbar. Es ist unser Ziel, die politischen Entscheidungsträger zu einer Änderung der Beschilderung zu bewegen. Der Schwerverkehr muss auf die zur Verfügung stehenden Autobahnen A3 und A7 gelenkt werden.