Es war ein großer Tag für „Saubere Luft“ in Deutschland. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 27. Februar der Deutschen Umwelthilfe in allen Punkten Recht gegeben und Diesel-Fahrverbote für rechtlich zulässig erklärt. Damit stellten die Richter den Schutz der Gesundheit vor die Interessen der Wirtschaft