Antwortschreiben der Reg. v. Unterfranken

In einem Schreiben an die Regierung von Unterfranken, haben die beiden Bürgerinitiativen die LKW-Beschilderung an verschiedenen Stellen im Landkreis hinterfragt.
Seit mehreren Jahren ist auf dem Stadtring-Süd in Würzburg, zwischen Unterpleichfeld und Werneck, sowie auf weiteren Streckenteilen Unterfrankens, folgende Beschilderung angebracht:

Es handelt sich hierbei um ein

„Verbot von Durchgangsverkehr für Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht größer 12 Tonnen“.
Diese Beschilderung wurde angeordnet, um den Mautausweichverkehr zu unterbinden bzw. einzuschränken.
Auf den benannten Strecken sind täglich nach wie vor große Mengen an Lastkraftwagen unterwegs.

Seit dem 01.10.2015 wurde die LKW-Maut auch auf alle Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht größer 7,5 Tonnen ausgeweitet.

Aus unserer Sicht ist es deshalb zwingend erforderlich und notwendig, auch die Tonnenbegrenzung der vorbenannten Beschilderung auf 7,5 Tonnen abzusenken, da ein nicht unerheblicher Anteil des Schwerverkehrs hierunter fällt und die Streckenabschnitte als günstige Ausweichrouten genutzt werden.

Die höhere Straßenverkehrsbehörde der Regierung von Unterfranken hat uns nun geantwortet, und folgenden Auszug möchten wir Ihnen mitteilen:

„Mit der Ausdehnung der Maut auf Nutzfahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht von 7,5 t hat der Gesetzgeber keine automatische Verschärfung von Durchfahrtsverboten verbunden. Eine Verschärfung des Verbots auch für Nutzfahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht von 7,5 t, müsste jeweils im Einzelfall gesondert angeordnet werden. In diesem Verfahren wäre zunächst der Nachweis zu führen, dass durch den Mautausweichverkehr von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t bis 12 t erhebliche Auswirkungen veränderter Verkehrsverhältnisse gemäß § 45 Abs. 9 S. 3 StVO hervorgerufen werden. Für eine Ausdehnung des Verbots müsste somit das gleiche Verfahren durchgeführt werden, dass auch für die Einführung des Durchfahrtsverbots durchzuführen war. Bereits zum 01.07.2018 wird jedoch eine weitere Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt wird die Mautpflicht auf allen Bundesstraßen gelten. Eine Nutzung von Bundesstraßen zur Vermeidung einer Mautpflicht (Mautausweichverkehr) wird daher bereits ab dem 01.07.2018 für die Transportunternehmen nicht mehr attraktiv sein.“

Aus unserer Sicht ist der Sinn dieser Beschilderung, aufgrund der Ausnahmeregelungen (75KM-Grenze) und den weiteren Gegebenheiten ohnehin in Frage zu stellen.
Sicher ist jedoch, dass aufgrund der nach wie vor hohen LKW-Verkehrsmengen in den betreffenden Bereichen, die Verkehrsbeschilderung soweit verschärft werden müsste, um auch dem Schwerverkehr zwischen 7,5 und 12 Tonnen die Durchfahrt zu verbieten.

In wie weit der Umstand, dass ab dem 01.07.2018 alle Bundesstraßen bemautet werden, einen spürbaren und positiven Einfluss auf die Verkehrsverhältnisse in den angesprochenen Streckenbereichen hat, bleibt abzuwarten.
Wir sind jedoch skeptisch, da nach wie vor verschiedene Anreize für die Nutzung dieser Strecken vorhanden sein werden. Kürzere Fahrwege und Fahrzeiten, sowie Routenführungen von Navigationssystemen sind hier als Beispiel zu benennen.

Wir werden die Verkehrssituation nach der Einführung der flächendeckenden Maut auf allen Bundesstraßen genau beobachten, weitere Schreiben verfassen und für die gemeinsamen Ziele weiterhin eintreten.